MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz. Sie beraten KlientInnen in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Auf ihrem Online-News-Portal veröffentlichen sie regelmässig Interessantes aus dem Wirtschaftsrecht – dabei auch oft über rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Immobilien. Kürzlich haben sich die RechtsexpertInnen mit der Frage befasst, worauf zu achten ist bei einer lebzeitigen Übertragung einer Immobilie unter Vorbehalt der Nutzniessung oder eines Wohnrechts.

Immobilien stellten nicht selten nicht nur den grössten Vermögenswert von Ehegatten dar, sondern sie seien auch mit vielen Emotionen verhaftet, schreiben die drei AutorInnen in ihrem ausführlichen Dokument. Dort finden Sie nicht nur rechtlich abgesicherte Definitionen der wichtigsten Begriffe, wie Nutzsniessung und wie sie entsteht, oder Wohnrecht und was dieses umfasst und die erbrechtlichen Folgen.

Der Text hilft aber auch bei Fragen, ob eine Immobilie bereits zu Lebzeiten an eines der Kinder als Geschenk der mittels Erbvorbezug, übertragen werden soll und ob dabei nur das nackte Eigentum der Immobile übertragen werden soll und die Nutzniessung oder ein Wohnrecht vorbehalten werden. Falls Sie diese Thematik interessiert, sollten Sie hier den Text als PDF herunterladen.

Die erbrechtlichen Folgen einer lebzeitigen Übertragung einer Immobilie mittels Schenkung oder Erbvorbezug, durch Veräusserung, insbesondere zu einem Vorzugspreis, oder durch Einräumung einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts an einen Nachkommen soll dann in einem separaten Beitrag behandelt werden; erbrechtliche Planungsmöglichkeiten für Immobilien, die letztwillig, allenfalls unter Einräumung der Nutzniessung für den überlebenden Ehegatten, vererbt werden sollen, seien bereits in zwei gesonderten Beiträgen, gerade auch mit Bezug auf die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Erbrechtsrevision, behandelt worden, schreibt MLL.