Individualbesteuerung für WohneigentümerInnen: Was das bedeutet.
Die Auswirkungen der Individualbesteuerung auf Wohneigentum können beeinflussen, wie Haushalte ihre Steuerlast und die finanzielle Planung rund ums Eigenheim einschätzen.
Am 8. März entscheiden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber, ob Ehepaare auf Bundesebene gleich wie Konkubinatspaare individuell besteuert werden. Bei einem JA könnten später auch die Kantone und Gemeinden diesem Modell folgen.
Das Vermögen von verheirateten WohneigentümerInnen wird dann nicht mehr gemeinsam, sondern nach den jeweiligen Eigentumsverhältnissen besteuert. Je nach Familien- und Einkommenssituation verteuert oder verbilligt dieser Wechsel die Bundessteuern um mehrere Tausend Franken pro Jahr.
Wüst und Wüst zeigt, warum eine frühzeitige Klärung der Eigentumsstruktur sinnvoll ist.
Mögliche Auswirkungen auf Tragbarkeit und Finanzierungsplanung
Bei der Individualbesteuerung entscheidet der Grundbucheintrag. Ist nur ein Ehepartner eingetragen, muss dieser das selbstbewohnte Wohneigentum versteuern; sonst müssen beide das Eigenheim anteilsmässig versteuern. Auch andere Vermögenswerte werden bei einem Systemwechsel demjenigen zugerechnet, dem sie gehören.
Worauf Eigentümerinnen jetzt achten sollten
Je nach Familiensituation und Einkommen der Ehepartner sind die Auswirkungen des Systemwechsels unterschiedlich. Paare mit ähnlichem Einkommen profitieren, weil die Einkommen nicht mehr addiert werden und die Steuerprogression weniger ins Gewicht fällt. Familien mit nur einem Einkommen werden stärker belastet, da der nicht erwerbstätige Teil keine Kinderabzüge mehr geltend machen kann.
Das Beispiel eines verheirateten Ehepaars mit einem Kind und 180’000 Franken Einkommen unter Einbezug aller bisherigen Abzüge für Doppelverdiener macht die markanten Auswirkungen auf die Höhe der Bundessteuern deutlich, wie die Grafik des VZ VermögensZentrums zeigt.