Frauen-EM – Jubeln erlaubt.

07.07.2025

Die Fussball-Europameisterschaft der Frauen in der Schweiz ist bereits im vollen Gange und dauert noch bis zum Final am 27. Juli; und die Hoffnung stirbt zuletzt, dass dann auch «unsere» Frauen noch dabei sind.

Die Fussball-Europameisterschaft der Frauen findet in diesem Jahr in der Schweiz statt. Jubel erwünscht!
Quelle: www.uefa.com

Da aber Lärm und Jubel in manchen Wohngegenden von all denen weniger geschätzt werden, die lieber in aller Stille die Sommerabende geniessen und lärmfrei in den nächtlichen Schlaf eintauchen möchten, hat die Hausjuristin Stéphanie Bartholdi des Hauseigentümerververbands (HEV Schweiz) gerade noch rechtzeitig Hausregeln veröffentlicht, die aufzeigen sollen, was man im Zusammenhang mit der Frauen-EM 25 tun und was man lieber lassen sollte, um den nachbarlichen Frieden nicht zu stören. Es bestehe, mahnt der HEV, kein Recht darauf, unbegrenzt Lärm zu produzieren. Den Fernseher lässt man also besser in der Stube und drehe ihn auch dort nicht voll auf. Dafür dürfe man dann aber etwas lauter jubeln.

Jubeln erlaubt, aber in Grenzen, meint der HEV Schweiz.
Quelle: www.hev-schweiz.ch

Umgekehrt könne man aber von den Nachbarn auch Toleranz erwarten: das Mitfiebern während eines Spiels oder ein Jubelschrei beim gelungenen Torschuss sei auch innerhalb der Ruhezeiten zu tolerieren. Ist das Spiel zu Ende gilt es dann allerdings wieder, auf «laute Musik, Gejohle und Gekreische» lange über das Spielende hinaus zu verzichten. Etwas mehr Lärm muss auch ertragen, wer in der Nähe eines Public Viewings wohnt, denn man könne von den Veranstaltern nicht erwarten, dass sie «pedantisch auf Einhaltung der geltenden Ruhezeiten» pochen.

Ein grosses Thema ist für die HEV-Juristin auch das Aushängen von Flaggen der teilnehmenden Nationen. Sie schreibt in den Leitlinien: «Da es sich nicht um Reklame handelt, ist deren Aushang auch nicht baubewilligungspflichtig.» Sie warnt aber: «Die Aussenfläche einer Liegenschaft gehört im Gegensatz zum Innenbereich eines Balkons nicht zur Mietsache.» Man müsse also eine Einwilligung beim Vermieter einholen – oder die Fahne eben auf der Innenseite aufhängen. Hier fordert der HEV aber auch Toleranz von den Vermietern und Eigentümern; er rät «den Aushang von Nationalfahnen zu tolerieren».

Nun bleibt also nur noch zu hoffen, dass das Schweizer Frauenteam viele Tore schiesst und möglichst weit kommt, damit wir die juristischen «Jubel-Spielräume» auch richtig nutzen können.

Alles über die Women’s EURO 2025 gibt es auf der Webseite der UEFA.